Zusammenfassung:
Gemäß § 57 Abs 4 Datenschutzanpassungsgesetz müssen die Kontaktdaten eines Datenschutzbeauftragten der Datenschutzbehörde mitgeteilt werden. Es gibt keinerlei Formvorschriften, allerdings wäre es zu empfehlen, den schriftlichen Weg zu gehen, alleine aus Beweisrechtlichen Gründen. Es gibt hier keinen Unterschied zwischen einem externen und internen DB, da beide laut Gesetz zu melden sind.
Muster Meldung eines Datenschutzbeauftragten (intern/extern) an die Behörde
An
Österreichische Datenschutzbehörde
Wickenburggasse 8
1080 Wien
Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für Firma
Mit Datum wurde Herr/Frau Name für die datenschutzrechtlichen Belange der Firma als Datenschutzbeauftragter iSd DSGVO bestellt. Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten lauten:
Name
Anschrift
Email
Telefon
Ort Datum Ort Datum
Unterschrift Firma Unterschrift Datenschutzbeauftragter