Verzeichnis Art 30 VVZ
Zusammenfassung: Gemäß Art 30 DSGVO hat jenes Unternehmen, welche gewisse Daten verarbeitet, oder eine gewisse Größe überschreitet, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, oder auch Verfahrensverzeichnis (VVZ) genannt, zu führen. In diesem Abschnitt finden sie ein Muster eines Verfahrensverzeichnisses. Eine APP für DSGVO? Kein Problem – wir haben [...]